In der Regel setzten Sie sich mit dem Energieberater in Verbindung, um die Beratungskonditionen und einen Termin für die Besichtigung des Beratungsobjektes zu vereinbaren.
Ist man sich über die Beratungskonditionen und den Zeitablauf einig, beantragt der Energieberater den Bundeszuschuss für Sie.
Beim Vor-Ort-Termin übergeben Sie dem Energieberater die notwendigen Unterlagen * – soweit vorhanden – und führen mit ihm zusammen eine Besichtigung des Gebäudes durch.
Der Energieberater erfasst dabei die bautechnischen Eigenschaften Ihres Gebäudes und die anlagentechnischen Eigenschaften Ihres Heizsystems.
Währen des Vor-Ort-Termins nimmt sich der Energieberater ausreichend Zeit, um persönliche Ziele, individuelle Wünsche, finanzielle Möglichkeiten, Eigenleistungen, etc., die in die Energieberatung
einfließen sollen, mit Ihnen zu besprechen.
Wenn alle Informationen zum Gebäude und zur Anlagentechnik vorliegen, beginnt die rechnerische Erfassung des Ist-Zustands Ihres Gebäudes.
Ist dieser Zustand erfasst, wird ein Abgleich der berechneten Werte mit Ihren tatsächlichen Verbrauchswerten durchgeführt, um die Wirtschaftlichkeit von möglichen Verbesserungs-maßnahmen und
Sanierungskonzepten passend zu Ihren individuellen Lebensgewohnheiten darstellen zu können.
Der Energieberater erarbeitet für jedes Außenbauteil, über das Wärme im Winter verloren geht, preiswerte und praktikable Verbesserungsmaßnahmen mit größtmöglicher Effizienz hinsichtlich Ihrer
Energieeinsparung.
Bezüglich Ihres Heizsystems stellt der Energieberater Ihnen 3 Varianten vor, die effiziente Anlagenkomponenten zu energiesparenden Heizsystemen unter Verwendung möglichst großer Anteile
regenerativer Energien kombinieren.
Für jede Maßnahme werden die energetischen Investitions-kosten ermittelt und deren Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung zinsgünstiger KfW-Darlehen und unter Berücksichtigung von Tilgungs-
und Investitionszuschüssen berechnet.
Zum Abschluss der Bearbeitungsphase erstellt der Energieberater einen ausführlichen Beratungsbericht mit allen für Sie wichtigen Informationen zum Ist-Zustand Ihres Gebäudes, zu den einzelnen
Verbesserungsmaßnahmen, zu den Sanierungskonzepten und deren Wirtschaftlichkeit.
Den Beratungsbericht erhalten Sie gebunden und in Papierform mit der Post und auf Wunsch auch in digitaler Form per Email.
Wenn Sie den Beratungsbericht gelesen haben, sich Notizen für das Abschlussgespräch und ggf. Fragen notiert haben, wird ein Termin für das Abschlussgespräch vereinbart.
Bei diesem Abschlussgespräch wird Ihnen der Energieberater noch einmal ausführlich die vorgeschlagenen Maßnahmen erläutern und offene Fragen beantworten.
Sie sollen anschließend in der Lage sein, sich für ein sinnvolles Sanierungskonzept zu entscheiden, dessen Sinn, Einsparpotentiale und Vorteile Sie verstanden haben und dessen Ziele Sie erreichen
wollen.
*) folgende Untelagen sollten Sie bereit halten: